RS OGH 1988/6/16 7Ob592/88

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Veröffentlicht am 16.06.1988
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Norm

ABGB §1052 A

Rechtssatz

Das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten wird nicht durch den Umstand ausgeschlossen, daß diese den Kaufgegenstand bereits übernommen haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019942

Dokumentnummer

JJR_19880616_OGH0002_0070OB00592_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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