Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten wird nicht durch den Umstand ausgeschlossen, daß diese den Kaufgegenstand bereits übernommen haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019942Dokumentnummer
JJR_19880616_OGH0002_0070OB00592_8800000_001