Rechtssatz
Bei Vereinnahmung des Verkaufserlöses aus einer Sache unter verlängerten Eigentumsvorbehalt durch den Zweitzessionar steht dem Erstzessionar gegen diesen ein Verwendungsanspruch gemäß § 1041 ABGB zu.Bei Vereinnahmung des Verkaufserlöses aus einer Sache unter verlängerten Eigentumsvorbehalt durch den Zweitzessionar steht dem Erstzessionar gegen diesen ein Verwendungsanspruch gemäß Paragraph 1041, ABGB zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019823Im RIS seit
23.06.1988Zuletzt aktualisiert am
05.12.2023