- RS0047981">5 Ob 574/88
- RS0047981">7 Ob 1547/94
Entscheidungstext OGH 29.06.1994 7 Ob 1547/94
Vgl; Beisatz: Ein solches Verweigerungsrecht muss aber reziprok auch dem besuchsunwilligen Vater zugestanden werden. (T1)
- RS0047981">6 Ob 2398/96g
Entscheidungstext OGH 10.04.1997 6 Ob 2398/96g
Beis wie T1
- RS0047981">6 Ob 173/00k
Vgl auch; Beisatz: Gegenüber mündigen Minderjährigen soll kein Zwang ausgeübt werden, wenn sie den persönlichen Verkehr mit dem antragstellenden Elternteil (selbst wenn es unbegründet sein sollte) ablehnen (stRspr: EFSlg 75.001; EFSlg 86.872; ÖA 1997, 168), weil eine anständige, von gegenseitiger Achtung und Zuneigung getragene Begegnung nicht erzwungen werden kann und ein mit Zwangsmitteln gegen den Willen des mündigen Minderjährigen durchgesetzter persönlicher Verkehr jedenfalls dem Kindeswohl widerspreche. (T2)
Beisatz: Hier: Weigerung eines in wenigen Wochen mündigen Minderjährigen. (T3)
- RS0047981">3 Ob 273/00v
Vgl auch; Beisatz: Mündigkeit stellt keine starre Grenze für die Beachtlichkeit der Verweigerung des persönlichen Verkehrs durch Minderjährige dar. (T4)
Beisatz: Ob die Weigerung einer bei ihrer Befragung noch nicht 11 1/2 Jahre alten Unmündigen zu beachten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (T5)
Beis wie T2
- RS0047981">6 Ob 194/02a
Vgl auch; Beisatz: Auf den Willen und die Stellungnahme des noch nicht 10-jährigen unmündigen Minderjährigen kommt es bei der Besuchsrechtsregelung nicht an. (T6)
- RS0047981">9 Ob 201/02b
Auch; Beisatz: Jüngere Kinder können hingegen auch gegen ihren Willen zu einem Besuchsrecht verhalten werden. (T7)
Beis wie T4; Beis ähnlich wie T5
- RS0047981">3 Ob 264/03z
Vgl auch; Beis wie T4; Beis wie T7
- RS0047981">8 Ob 17/06t
Auch
- RS0047981">5 Ob 59/08z
Vgl
- RS0047981">2 Ob 21/09s
Vgl; Ähnlich Beis wie T5; Ähnlich Beis wie T6; Ähnlich Beis wie T7; Beisatz: Der Umstand, dass ein 10jähriger Minderjähriger den Besuchskontakten zum Vater eher ablehnend gegenübersteht, rechtfertigt für sich allein nicht die Einschränkung des Besuchsrechts. (T8)
Beisatz: Mit zunehmenden Alter des Minderjährigen gewinnt seine Einstellung zum Besuchsrecht größeres Gewicht. (T9)
Beisatz: Der vom Minderjährigen befürchtete Verlust von Freizeit mit Freunden aufgrund des Besuchsrechts des Vaters rechtfertigt ebenfalls an sich keine Reduktion des Besuchsrechts. (T10)
Bem: Vgl LG Krems EFSlg 68.695. (T11)
- RS0047981">5 Ob 167/09h
Vgl auch; Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T9; Beisatz: Wenn auch § 108 AußStrG auf eine noch nicht Vierzehnjährige keine Anwendung findet, kommt dennoch der Verweigerung des Kontakts mit dem Vater durch eine unmündige Minderjährige ein gewisses Gewicht bei der Beurteilung zu, inwieweit gegen ihren feststehenden Willen die Ausübung des Besuchsrechts ermöglicht werden soll, weil dadurch die ablehnende Haltung des Kindes vertieft und verstärkt werden kann (
5 Ob 59/08z = iFamZ 2008/95 mwN). (T12)
- RS0047981">6 Ob 148/10y
Vgl auch; Beis wie T4; Beis ähnlich wie T5
- RS0047981">7 Ob 68/14x
Entscheidungstext OGH 07.05.2014 7 Ob 68/14x
Vgl auch; Beis wie T6; Beis wie T7; Beis wie T8
- RS0047981">1 Ob 46/15v
Entscheidungstext OGH 19.03.2015 1 Ob 46/15v
Vgl auch; Beis wie T2
- RS0047981">10 Ob 96/15p
Entscheidungstext OGH 15.12.2015 10 Ob 96/15p
Vgl auch; Beis wie T8; Beis wie T12
- RS0047981">5 Ob 94/16h
Entscheidungstext OGH 29.09.2016 5 Ob 94/16h
Auch; Beis wie T6; Beis wie T8; Beis wie T9
- RS0047981">1 Ob 136/17g
Entscheidungstext OGH 30.08.2017 1 Ob 136/17g
Vgl auch; Beis wie T7
- RS0047981">5 Ob 219/17t
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T9
- RS0047981">5 Ob 94/19p
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T9
- RS0047981">5 Ob 134/21y
Vgl; Beis wie T7; Beis wie T9
- RS0047981">8 Ob 25/23v
vgl; Beisatz wie T9; Beisatz wie T12
- RS0047981">4 Ob 4/25d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.02.2025 4 Ob 4/25d
Beisatz wie T7; Beisatz wie T9
Beisatz: Bei einem von einem Kind artikulierten Wunsch handelt es sich nur um ein (wenn auch wesentliches) Kriterium des Kindeswohls. (T13)
Beisatz: Es ist vertretbar, einem auch mithilfe eines Kinderbeistands artikulierten Wunsch eines unmündigen Minderjährigen auf Einschränkung des Kontaktrechts bei Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls nicht (vollständig) zu folgen. (T14)
- RS0047981">1 Ob 125/25a
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 30.09.2025 1 Ob 125/25a
Beisatz wie T5; Beisatz wie T7; Beisatz wie T9; Beisatz wie T12