RS OGH 1988/6/28 4Ob569/88, 4Ob147/90, 1Ob353/97m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1988
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Norm

ABGB §1041 A2

Rechtssatz

Zwar kann ein gutgläubiger Erwerber nach § 1041 ABGB in Anspruch genommen werden; die Verwendungsklage ist aber ausgeschlossen, wenn der gute Glaube zum Eigentumserwerb geführt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020076

Dokumentnummer

JJR_19880628_OGH0002_0040OB00569_8800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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