RS OGH 1988/6/28 10ObS174/88, 10ObS142/94

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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Norm

ASVG §255 Abs1 Bb

Rechtssatz

Bei der Tätigkeit des Korrektors handelt es sich um einen Spezialbereich des Lehrberufes Setzer. Voraussetzung für die Tätigkeit als Korrektor ist der Abschluß des Lehrberufes Setzer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084776

Dokumentnummer

JJR_19880628_OGH0002_010OBS00174_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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