Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Übernahm die inländische Mutter die vertragliche Haftung insbesondere auch für den Fall, daß die ausländische Tochtergesellschaft als Arbeitgeber nach den dortigen Gesetzen keine Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes trifft, handelt es sich nicht um eine akzessorische Bürgschaftsverpflichtung, sondern um eine rechtlich selbständige Garantie.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016951Dokumentnummer
JJR_19880629_OGH0002_009OBA00130_8800000_001