RS OGH 1988/6/29 14Os67/88 (14Os83/88)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1988
beobachten
merken

Rechtssatz

Nach (zahlreichen) stationären Behandlungsversuchen gereicht eine tataktuelle Alkoholisierung bei der nach § 35 StGB vorzunehmenden Vorwurfsabwägung dem Täter nicht zum Vorteil.Nach (zahlreichen) stationären Behandlungsversuchen gereicht eine tataktuelle Alkoholisierung bei der nach Paragraph 35, StGB vorzunehmenden Vorwurfsabwägung dem Täter nicht zum Vorteil.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0091103

Dokumentnummer

JJR_19880629_OGH0002_0140OS00067_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten