Norm
AKHB Art1 Abs1Rechtssatz
Voraussetzung für einen Deckungsanspruch aus der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist nämlich, daß zwischen dem Schadensereignis und dem Betrieb des Kraftfahrzeuges ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Diesen Kausalzusammenhang hat derjenige zu beweisen, der Versicherungsschutz in Anspruch nimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0081144Dokumentnummer
JJR_19880630_OGH0002_0070OB00022_8800000_001