Rechtssatz
Wird eine zeitlich begrenzte Invaliditätspension zuerkannt, fällt sie nach Ablauf der Frist weg, ohne daß es eines weiteren behördlichen Aktes bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085129Dokumentnummer
JJR_19880705_OGH0002_010OBS00172_8800000_002