RS OGH 1988/7/12 4Ob548/88, 7Ob261/00h

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Veröffentlicht am 12.07.1988
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Norm

KO §12
KO §27

Rechtssatz

Mangels einer Befriedigungstauglichkeit ist die Anfechtung des Erwerbes eines richterlichen Pfandrechtes und der Befriedigung daraus an Gegenständen, an denen der Anfechtungsgegner bereits die Stellung eines Absonderungsgläubigers innehatte, ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064297

Dokumentnummer

JJR_19880712_OGH0002_0040OB00548_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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