Norm
KO §12Rechtssatz
Im Falle der Ausscheidung aus der Konkursmasse gemäß § 119 Abs 5 KO sind die an der Sache in den letzten sechzig Tagen vor der Konkurseröffnung entstandenen Pfandrechte wieder sofort voll wirksam.Im Falle der Ausscheidung aus der Konkursmasse gemäß Paragraph 119, Absatz 5, KO sind die an der Sache in den letzten sechzig Tagen vor der Konkurseröffnung entstandenen Pfandrechte wieder sofort voll wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064267Dokumentnummer
JJR_19880713_OGH0002_0030OB00059_8800000_001