RS OGH 1988/7/14 7Ob617/88

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Veröffentlicht am 14.07.1988
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Rechtssatz

Die Streitanmerkung nach § 70 GBG kann auch gegen den bücherlichen Nachmann des Ersitzungsgegners erwirkt werden.Die Streitanmerkung nach Paragraph 70, GBG kann auch gegen den bücherlichen Nachmann des Ersitzungsgegners erwirkt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034721

Dokumentnummer

JJR_19880714_OGH0002_0070OB00617_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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