Rechtssatz
Die Streitanmerkung nach § 70 GBG kann auch gegen den bücherlichen Nachmann des Ersitzungsgegners erwirkt werden.Die Streitanmerkung nach Paragraph 70, GBG kann auch gegen den bücherlichen Nachmann des Ersitzungsgegners erwirkt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0034721Dokumentnummer
JJR_19880714_OGH0002_0070OB00617_8800000_001