RS OGH 1988/7/19 1Ob20/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.07.1988
beobachten
merken

Norm

AHG §6

Rechtssatz

Wird ein Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, eine psychosomatische Erkrankung sei auf den unberechtigten Vorwurf, Maturaarbeiten völlig unzureichend korrigiert zu haben, zurückzuführen, beginnt die Verjährung erst im Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Geschädigte in die Arbeiten und die vorgenommenen Nachkorrekturen Einsicht nehmen konnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050333

Dokumentnummer

JJR_19880719_OGH0002_0010OB00020_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten