RS OGH 1988/9/13 4Ob43/88

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Norm

UWG §21 Abs2

Rechtssatz

Wird ein auf § 21 Abs 1 UWG gestützter Antrag mit dem Auftrag zur Äußerung den Inhabern der betreffenden, mit dem Verlag oder der Verbreitung des Druckwerkes befaßten Unternehmungen zugestellt, werden diese nicht schon dadurch zu Mitbeteiligten in einem (parallelen) Verfahren im Sinne des § 21 Abs 2 UWG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0079995

Dokumentnummer

JJR_19880913_OGH0002_0040OB00043_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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