RS OGH 1988/9/14 9ObA514/88, 9ObA129/89 (9ObA130/89), 9ObA166/89, 9ObA261/90, 9ObA67/82, 9ObA124/92,

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Norm

ASVG §60 Abs1

Rechtssatz

Der Arbeitgeber verliert nach Maßgabe des § 60 Abs 1 Satz 2 und 3 ASVG sein Recht, den auf den Versicherten entfallenden Beitragsteil vom Entgelt in barem abzuziehen, auch dann, wenn er infolge eines Verschuldens nicht nur mit dem Beitragsabzug, sondern mit der gesamten Entgeltzahlung (bzw einer gebührenden Nachzahlung) in Verzug ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083973

Dokumentnummer

JJR_19880914_OGH0002_009OBA00514_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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