RS OGH 2014/9/25 9ObA171/88, 9ObA29/89, 9ObA23/91, 9ObA138/93, 8ObA98/98i, 9ObA2/05t, 9ObA79/14d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1988
beobachten
merken

Norm

UrlG §9 Abs1 Z4

Rechtssatz

Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. Ansatzpunkte für die Beurteilung der Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers sind dessen Urlaubspläne (Reisetermin, Buchungen), die Ferienzeit der Kinder, die Situation des berufstätigen Ehegatten, Familienangelegenheiten; ferner bei Mehrfachbeschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit der Freistellung in anderen Arbeitsverhältnissen, Fortbildungsinteressen und wohl auch ein Bedürfnis einer gewissen Regelmäßigkeit des Urlaubsverbrauches.

Entscheidungstexte

  • RS0077250">9 ObA 171/88
    Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 171/88
    Veröff: SZ 61/196 = RdW 1989,70
  • RS0077250">9 ObA 29/89
    Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 29/89
  • RS0077250">9 ObA 23/91
    Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 23/91
    Auch; Veröff: WBl 1991,234 = RdW 1991,186 = ecolex 1991,337 = Arb 10909
  • RS0077250">9 ObA 138/93
    Entscheidungstext OGH 23.06.1993 9 ObA 138/93
    nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. Ansatzpunkte für die Beurteilung der Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers sind dessen Urlaubspläne (Reisetermin, Buchungen), die Ferienzeit der Kinder, die Situation des berufstätigen Ehegatten, Familienangelegenheiten. (T1) Beisatz: Hier: Psychischer Beistand und Unterstützung des Sohnes in der Vorbereitungszeit zur Matura für die unmittelbar vor den Prüfungen gelegene Zeit. (T2)
  • RS0077250">8 ObA 98/98i
    Entscheidungstext OGH 08.06.1998 8 ObA 98/98i
    nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. (T3)
  • RS0077250">9 ObA 2/05t
    Entscheidungstext OGH 02.02.2005 9 ObA 2/05t
    Auch; nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit und wohl auch ein Bedürfnis einer gewissen Regelmäßigkeit des Urlaubsverbrauches. (T4)
  • RS0077250">9 ObA 79/14d
    Entscheidungstext OGH 25.09.2014 9 ObA 79/14d
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077250

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten