RS OGH 2005/8/31 9ObA164/88, 9ObA131/89, 9ObA239/89, 9ObA99/03d, 9ObA119/05y

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Rechtssatz

Schließen die Parteien des Arbeitsvertrages zusätzlich eine Entsendungsvereinbarung, können sie eine Kündigungsmöglichkeit hinsichtlich der Entsendung wirksam vereinbaren; eine solche Kündigung hat die vorzeitige Beendigung des die Entsendung betreffenden Teiles des Vertrages zur Folge und ist als Teilkündigung zu betrachten, durch die der Sondereinsatz beendet wird, wogegen das Dienstverhältnis im Rahmen des Dienstvertrages weiterbesteht; diese Teilkündigung ist zulässig, weil sie auf einer Zusatzvereinbarung beruht, die ein eigenes rechtliches Schicksal hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Arbeitsverhältnis, Auflösung, Ende, Vereinbarung, Teilweise, Zulässigkeit, Wirksamkeit, Umstandsklausel, clausula rebus sic stantibus

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028743

Dokumentnummer

JJR_19880914_OGH0002_009OBA00164_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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