RS OGH 1988/9/20 11Os108/88

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Norm

StGB §182 Abs1 Z1

Rechtssatz

Auf der subjektiven Tatseite ist der maßgebende Gefährdungswille weder aus tatsächlichen, noch aus rechtlichen Gründen davon abhängig, ob die Verbreitung einer besonders schwerwiegenden oder besonders leicht übertragbaren Infektionskrankheit droht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094961

Dokumentnummer

JJR_19880920_OGH0002_0110OS00108_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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