Norm
VersVG §2 Abs2Rechtssatz
Ein Abbedingen der Leistungsfreiheit nach § 2 Abs 2 VersVG kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer bereits bei Absendung des Antrages auf Abschluß einer Versicherung den Eintritt des Versicherungsfalles kannte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0080207Dokumentnummer
JJR_19880922_OGH0002_0070OB00031_8800000_003