Norm
VersVG §2 Abs2Rechtssatz
In der bloßen Annahme der Erstprämie durch den Versicherer ist kein nachträglicher Verzicht auf die Geltendmachung der nach § 2 Abs 2 VersVG eingetretenen Leistungsfreiheit zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0080187Dokumentnummer
JJR_19880922_OGH0002_0070OB00031_8800000_002