RS OGH 1988/9/27 4Ob85/88, 4Ob48/98g, 4Ob133/98g, 3Ob91/98y, 4Ob28/99t

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Norm

UWG §28

Rechtssatz

Nur dann, wenn eine gleichwertige Möglichkeit geboten wird, sich auf anderem Wege als durch den Kauf der Ware an dem Gewinnspiel zu beteiligen, entfällt der psychische Kaufzwang.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0079836

Dokumentnummer

JJR_19880927_OGH0002_0040OB00085_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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