RS OGH 1988/9/27 2Ob609/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1988
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Norm

ABGB §566

Rechtssatz

Fehlt die freie Willensbildung hinsichtlich einzelner erbrechtlich erheblicher Anordnungen, so beruht der Testierakt insgesamt nicht auf freier Willensbildung. Das Testament ist daher mangels Testierfähigkeit ungültig. ( Ausführungen zur Frage der "partiellen Testierfähigkeit )

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0012423

Dokumentnummer

JJR_19880927_OGH0002_0020OB00609_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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