Norm
GSVG §149 Abs3 Satz2Rechtssatz
Wird nur ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, ist ungeachtet des Umstandes, daß darin auch ein dreißigtausend Schilling übersteigender Teil des Wohnungswertes enthalten ist, nur Abs 7 des § 149 GSVG, nicht aber auch dessen Abs 3 Satz 2 anzuwenden.Wird nur ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeben, ist ungeachtet des Umstandes, daß darin auch ein dreißigtausend Schilling übersteigender Teil des Wohnungswertes enthalten ist, nur Absatz 7, des Paragraph 149, GSVG, nicht aber auch dessen Absatz 3, Satz 2 anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086676Dokumentnummer
JJR_19880927_OGH0002_010OBS00034_8800000_003