Norm
ABGB §1431 ARechtssatz
Ein Irrtum des Leistenden darüber, ob und welche Rechtsfolgen die Leistungsverweigerung im Verhältnis zu einem Dritten auslösen werde, berechtigt ihn nicht zur Rückforderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0033825Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_0010OB00667_8800000_002