RS OGH 1988/9/28 1Ob630/88, 5Ob1554/92, 3Ob2382/96g, 5Ob150/09h, 5Ob185/18v

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Norm

ABGB §140 Cb

Rechtssatz

Hat das unterhaltsberechtigte Kind die Absicht, an der Wirtschaftsuniversität Fremdenverkehr zu studieren, dient ein einjähriger Studienaufenthalt in den USA dem angestrebten Bildungsziel und hat daher nicht Ruhen des Unterhaltsanspruches zur Folge.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 630/88
    Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 630/88
  • 5 Ob 1554/92
    Entscheidungstext OGH 22.09.1992 5 Ob 1554/92
    Vgl auch; Beisatz: Überdies ist die Weiterbildung verwertbar, da sie eine Berufsqualifikation verspricht, die der Selbstverwirklichung des Kindes und der Schaffung einer soliden Existenzgrundlage dient. Alle diese Kriterien können auch auf ein Auslandsstudium zutreffen. (T1)
  • 3 Ob 2382/96g
    Entscheidungstext OGH 14.01.1998 3 Ob 2382/96g
    Auch
  • 5 Ob 150/09h
    Entscheidungstext OGH 13.10.2009 5 Ob 150/09h
    Vgl; Beisatz: Der Auslandsaufenthalt entspricht internationalen Standards für das Doktoratsstudium eines besonders qualifizierten Studenten. (T2)
  • 5 Ob 185/18v
    Entscheidungstext OGH 06.11.2018 5 Ob 185/18v
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Dem Ausbildungsziel dienender Studienaufenthalt im Ausland und Teilzeitbeschäftigung im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047669

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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