Norm
FleischUG §1Rechtssatz
Amtsmißbrauch eines Tierarzts als bestelltes Fleischuntersuchungsorgan, welcher die (in einem Durchführungs - Erlaß) vorgeschriebenen Untersuchungsschnitte bewußt unterläßt und dennoch das für den menschlichen Genuß bestimmte Fleisch von solcherart nur unvollständig untersuchten Schlachttieren für genußtauglich erklärt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058868Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_0140OS00122_8800000_002