Norm
ABGB §1431 ARechtssatz
Weiß der Zahlungsempfänger, daß der Kondizent eine Nichtschuld zahlt, so sind an die Zwangslage des Zahlenden, der weiß, daß er die Leistung nicht schuldet, und die Zahlung zurückverlangt, keine strengen Anforderungen zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0033637Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_0010OB00667_8800000_001