RS OGH 1988/9/29 7Ob30/88, 7Ob33/15a, 7Ob195/17b

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Veröffentlicht am 29.09.1988
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Norm

EHVB 1976 AbschnB Pkt4 1.2

Rechtssatz

Sinn der hier vorgesehenen Risikobeschränkung auf Bauvorhaben mit Gesamtbaukosten bis Schilling 100.000,-- ist es, die mit Bauvorhaben größeren Umfanges verbundene Vielzahl nicht überschaubarer und für den Versicherer kaum oder nur schwer kalkulierbarer Risken vom Versicherungsschutz auszuschließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0081896

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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