Norm
EHVB 1976 AbschnB Pkt4 1.2Rechtssatz
Eine Aufgliederung eines einheitlichen Bauvorhabens in einzelne Teile oder eine Aufteilung des einheitlichen Projektes in einzelne Etappen ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0081886Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2015