Norm
ABGB §16Rechtssatz
Die Freiheit der Kunst stellt nicht nur einem Anspruch gegen den Staat, sondern auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, daß im Falle eines Interessenkonfliktes mit anderen Persönlichkeitsrechten abzuwägen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0009009Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_0010OB00026_8800000_002