RS OGH 1988/10/12 9ObA247/88

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Veröffentlicht am 12.10.1988
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Rechtssatz

Der Anspruch auf Ausfolgung der Lohnsteuerkarte ist nur dann im Klagewege durchsetzbar, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Grund (zB Anerkenntnis, Vergleich oder überhaupt auf eine mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung über die Herausgabe) stützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058245

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00247_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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