RS OGH 1988/10/12 9ObA247/88, 8ObA110/04s

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Veröffentlicht am 12.10.1988
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Norm

ASGG §61 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 61 Abs 1 Z 3 ASGG schafft keinen neuen materiellrechtlichen Herausgabeanspruch, sondern setzt diesen voraus. Das ASGG hat daher in der Frage, ob Ansprüche auf Ausstellung einer Arbeitsbestätigung nach § 46 Abs 4 ALVG im Verwaltungsweg durchzusetzen sind, keine Änderung gebracht.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 247/88
    Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 247/88
    Veröff: SZ 61/214 = RdW 1989,370 = Arb 10756
  • 8 ObA 110/04s
    Entscheidungstext OGH 25.11.2004 8 ObA 110/04s
    nur: Die Bestimmung des § 61 Abs 1 Z 3 ASGG schafft keinen neuen materiellrechtlichen Herausgabeanspruch, sondern setzt diesen voraus. (T1); Beisatz: Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch §61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085781

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00247_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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