RS OGH 1988/10/12 9ObA247/88, 9ObA112/90, 8ObA74/03w

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Veröffentlicht am 12.10.1988
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Norm

ALVG §46 Abs4
ASGG §61 Abs1 Z3

Rechtssatz

Bei dem Anspruch des Arbeitnehmer auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 46 Abs 4 ALVG handelt es sich um einen im öffentlichen Recht begründeten und von den Verwaltungsbehörden mittelbar durch die Strafdrohung des § 71 Abs 1 ALVG zu erzwingenden Anspruch, für den der Rechtsweg unzulässig ist, wenn er sich nicht auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (zB Anerkenntnis, Vergleich oder überhaupt auf eine mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung über die Herausgabe) stützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050758

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00247_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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