Norm
ALVG §46 Abs4Rechtssatz
Bei dem Anspruch des Arbeitnehmer auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 46 Abs 4 ALVG handelt es sich um einen im öffentlichen Recht begründeten und von den Verwaltungsbehörden mittelbar durch die Strafdrohung des § 71 Abs 1 ALVG zu erzwingenden Anspruch, für den der Rechtsweg unzulässig ist, wenn er sich nicht auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (zB Anerkenntnis, Vergleich oder überhaupt auf eine mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung über die Herausgabe) stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0050758Dokumentnummer
JJR_19881012_OGH0002_009OBA00247_8800000_001