RS OGH 1988/10/12 9ObA242/88 (9ObA243/88 - 9ObA245/88)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1988
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Norm

BAG §14 Abs2
  1. BAG § 14 heute
  2. BAG § 14 gültig ab 10.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2015
  3. BAG § 14 gültig von 01.08.1978 bis 09.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 232/1978

Rechtssatz

Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß § 9 Abs 4 BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des § 14 Abs 2 BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß Paragraph 9, Absatz 4, BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des Paragraph 14, Absatz 2, BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.

Entscheidungstexte

  • RS0052897">9 ObA 242/88
    Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 242/88
    Veröff: WBl 1989,190

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052897

Dokumentnummer

JJR_19881012_OGH0002_009OBA00242_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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