Norm
BAG §14 Abs2Rechtssatz
Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß § 9 Abs 4 BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des § 14 Abs 2 BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß Paragraph 9, Absatz 4, BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des Paragraph 14, Absatz 2, BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052897Dokumentnummer
JJR_19881012_OGH0002_009OBA00242_8800000_002