Norm
ABGB §1327 c2Rechtssatz
Die Schadenersatzansprüche der Kinder wegen Tötung eines Elternteiles erlöschen nicht, wenn der überlebende Elternteil sich wieder verehelicht und der Stiefelternteil nun die Leistungen des Getöteten erbringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0031572Dokumentnummer
JJR_19881019_OGH0002_0030OB00501_8800000_001