Norm
ABGB §1170Rechtssatz
Hat ein Besteller zunächst den Werklohn bezahlt, die gezahlten Gelder später aber - auf rechtswidrige Weise - zurückgeholt, dann erwächst dem Unternehmer damit von neuem der Anspruch auf den entsprechenden Betrag, selbst wenn mittlerweile mehr als drei Jahre seit Fälligkeit seiner Werklohnforderung verstrichen sein sollten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021950Dokumentnummer
JJR_19881025_OGH0002_0040OB00592_8800000_001