RS OGH 1988/10/25 4Ob592/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1988
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Norm

ABGB §1170
ABGB §1486 Z1

Rechtssatz

Hat ein Besteller zunächst den Werklohn bezahlt, die gezahlten Gelder später aber - auf rechtswidrige Weise - zurückgeholt, dann erwächst dem Unternehmer damit von neuem der Anspruch auf den entsprechenden Betrag, selbst wenn mittlerweile mehr als drei Jahre seit Fälligkeit seiner Werklohnforderung verstrichen sein sollten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021950

Dokumentnummer

JJR_19881025_OGH0002_0040OB00592_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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