RS OGH 1988/10/25 5Ob38/88

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Veröffentlicht am 25.10.1988
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Norm

MRG §17 Abs2

Rechtssatz

Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (hier: Einziehen einer Zwischendecke).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069943

Dokumentnummer

JJR_19881025_OGH0002_0050OB00038_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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