Norm
MRG §17 Abs2Rechtssatz
Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (hier: Einziehen einer Zwischendecke).Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach Paragraph 17, MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (hier: Einziehen einer Zwischendecke).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069943Dokumentnummer
JJR_19881025_OGH0002_0050OB00038_8800000_002