RS OGH 2001/10/25 2Ob128/88, 2Ob11/91, 2Ob270/01x

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Rechtssatz

Der Schutzzweck der Vorschrift des § 52 Z 22 StVO besteht auch darin, die Gefahren zu vermeiden, die beim Wegschaffen eines "hängengebliebenen" Fahrzeuges von der schneebedeckten Fahrbahn entstehen.Der Schutzzweck der Vorschrift des Paragraph 52, Ziffer 22, StVO besteht auch darin, die Gefahren zu vermeiden, die beim Wegschaffen eines "hängengebliebenen" Fahrzeuges von der schneebedeckten Fahrbahn entstehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027666

Dokumentnummer

JJR_19881108_OGH0002_0020OB00128_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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