Rechtssatz
Der Schutzzweck der Vorschrift des § 52 Z 22 StVO besteht auch darin, die Gefahren zu vermeiden, die beim Wegschaffen eines "hängengebliebenen" Fahrzeuges von der schneebedeckten Fahrbahn entstehen.Der Schutzzweck der Vorschrift des Paragraph 52, Ziffer 22, StVO besteht auch darin, die Gefahren zu vermeiden, die beim Wegschaffen eines "hängengebliebenen" Fahrzeuges von der schneebedeckten Fahrbahn entstehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027666Dokumentnummer
JJR_19881108_OGH0002_0020OB00128_8800000_001