RS OGH 1988/11/8 5Ob625/88, 3Ob178/13t, 3Ob50/19b

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Norm

KO §1
KO §10

Rechtssatz

Ein nach Konkurseröffnung gestellter Exekutionsantrag ist - allenfalls auch noch im Rechtsmittelverfahren, in dem der Hinweis auf die vom Exekutionsbewilligungsgericht übersehene Konkurseröffnung über das Vermögen des Verpflichteten nicht als Verstoß gegen das auch im Exekutionsverfahren geltende Neuerungsverbot anzusehen ist - von amtswegen abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0063882

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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