RS OGH 1988/11/8 10ObS287/88

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Norm

ASVG §255 Abs3 Cb

Rechtssatz

Von einem Herabsinken des geistigen Zustandes unter das für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderliche Maß kann nur gesprochen werden, wenn ein krankhafter Zustand besteht, der den Versicherten ungeachtet der Aufbietung der gesamten vorhandenen Willenskraft außerstande setzt, seinen aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Verpflichtungen nachzukommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085105

Dokumentnummer

JJR_19881108_OGH0002_010OBS00287_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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