RS OGH 1988/11/8 2Ob72/88, 2Ob84/89

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Norm

KHVG 1987 §22
KHVG 1987 §24
ZPO §448 f

Rechtssatz

Der infolge verspäteter Erhebung des Einspruchs durch den Versicherer ihm gegenüber rechtswirksame, dem Klagebegehren stattgebende Zahlungsbefehl, der keinerlei Erstreckungswirkung im Sinne des § 24 KHVG 1987 entfaltet, hindert nicht die Erlassung einer allfälligen anders lautenden Entscheidung in dem gegen den Versicherten fortgeführten Verfahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0041656

Dokumentnummer

JJR_19881108_OGH0002_0020OB00072_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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