Norm
MedienG §13 Abs1Rechtssatz
In anderen als den durch § 13 Abs 1, zweiter Satz, MedG geregelten Fällen ist der Medieninhaber bei der Bestimmung des Veröffentlichungs-Zeitpunktes innerhalb der Leistungsfrist nicht eingeschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0067306Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016