RS OGH 1988/11/10 6Ob639/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1988
beobachten
merken

Rechtssatz

Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche formularmäßig an den Leasingnehmer abgetreten, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, daß der Leasingnehmer damit auch den erst aus einer erfolgreichen Wandlung resultierenden Kondiktionsanspruch für sich zediert bekommen habe. Der Leasingnehmer darf daher jedenfalls nur Zahlung an den Leasinggeber verlangen.

Entscheidungstexte

  • RS0018696">6 Ob 639/88
    Entscheidungstext OGH 10.11.1988 6 Ob 639/88
    Veröff: RdW 1989,96 = SZ 61/238 = JBl 1989,241 (dazu Cermak WBl 1989,87) = ÖBA 1989,627

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0018696

Dokumentnummer

JJR_19881110_OGH0002_0060OB00639_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten