Norm
ABGB §932 IRechtssatz
Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche formularmäßig an den Leasingnehmer abgetreten, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, daß der Leasingnehmer damit auch den erst aus einer erfolgreichen Wandlung resultierenden Kondiktionsanspruch für sich zediert bekommen habe. Der Leasingnehmer darf daher jedenfalls nur Zahlung an den Leasinggeber verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0018696Dokumentnummer
JJR_19881110_OGH0002_0060OB00639_8800000_003