RS OGH 2021/7/21 7Ob688/88, 5Ob55/89, 7Ob691/89, 3Ob509/95, 4Ob32/10z, 1Ob115/21z

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Veröffentlicht am 10.11.1988
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Norm

ABGB §863
ABGB §886
  1. ABGB § 863 heute
  2. ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 886 heute
  2. ABGB § 886 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Wird die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung bestimmter Formvorschriften abhängig gemacht, so kann das konkludente Zustandekommen eines Vertrages nach § 863 ABGB bei Verletzung der Formvorschriften nicht in Frage kommen.Wird die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung bestimmter Formvorschriften abhängig gemacht, so kann das konkludente Zustandekommen eines Vertrages nach Paragraph 863, ABGB bei Verletzung der Formvorschriften nicht in Frage kommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014353

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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