Norm
ABGB §863Rechtssatz
Wird die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung bestimmter Formvorschriften abhängig gemacht, so kann das konkludente Zustandekommen eines Vertrages nach § 863 ABGB bei Verletzung der Formvorschriften nicht in Frage kommen.Wird die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung bestimmter Formvorschriften abhängig gemacht, so kann das konkludente Zustandekommen eines Vertrages nach Paragraph 863, ABGB bei Verletzung der Formvorschriften nicht in Frage kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014353Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021