RS OGH 1988/11/16 9ObA283/88

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Norm

EFZG §3

Rechtssatz

Der Schutzzweck des § 3 EFZG würde unterlaufen, wenn der erkrankte Arbeitnehmer eine Entgelteinbuße dadurch erleidet, daß er eine Anwesenheitsprämie nicht erhält. Er wäre tatsächlich nicht so gestellt wie er stünde, wenn er gesund gewesen wäre. Für diese Ziele spielt die Zahlungsweise der Anwesenheitsprämie keine Rolle.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 283/88
    Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 283/88
    Veröff: SZ 61/251 = EvBl 1989/120 S 460 = RdW 1989,201 = Arb 10758 = WBl 1989,62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058577

Dokumentnummer

JJR_19881116_OGH0002_009OBA00283_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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