RS OGH 1988/11/16 9ObA283/88

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Rechtssatz

Der Schutzzweck des § 3 EFZG würde unterlaufen, wenn der erkrankte Arbeitnehmer eine Entgelteinbuße dadurch erleidet, daß er eine Anwesenheitsprämie nicht erhält. Er wäre tatsächlich nicht so gestellt wie er stünde, wenn er gesund gewesen wäre. Für diese Ziele spielt die Zahlungsweise der Anwesenheitsprämie keine Rolle.Der Schutzzweck des Paragraph 3, EFZG würde unterlaufen, wenn der erkrankte Arbeitnehmer eine Entgelteinbuße dadurch erleidet, daß er eine Anwesenheitsprämie nicht erhält. Er wäre tatsächlich nicht so gestellt wie er stünde, wenn er gesund gewesen wäre. Für diese Ziele spielt die Zahlungsweise der Anwesenheitsprämie keine Rolle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058577

Dokumentnummer

JJR_19881116_OGH0002_009OBA00283_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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