RS OGH 1988/11/16 9ObA502/88

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Rechtssatz

Beamte des Bundes haben keinen aus dem in § 1014 ABGB zum Ausdruck kommenden Prinzip der "Risikohaftung bei Tätigkeit im fremden Interesse" abgeleiteten privatrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.Beamte des Bundes haben keinen aus dem in Paragraph 1014, ABGB zum Ausdruck kommenden Prinzip der "Risikohaftung bei Tätigkeit im fremden Interesse" abgeleiteten privatrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0038186

Dokumentnummer

JJR_19881116_OGH0002_009OBA00502_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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