RS OGH 2015/3/20 5Ob641/88, 6Ob525/90, 8Ob612/90, 7Ob75/01g, 7Ob242/01s, 5Ob24/02v, 6Ob237/04b, 7Ob2

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1988
beobachten
merken

Rechtssatz

Bedingte Rechte oder Rechtsverhältnisse können dann festgestellt werden, wenn der gesamte übrige rechtserzeugende Sachverhalt feststeht und nur die bereits genau und bestimmt festgesetzte Bedingung noch nicht eingetreten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0039125

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten