RS OGH 1988/11/23 7Ob700/88, 6Ob209/20h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1988
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Norm

GmbHG §16
GmbHG §115

Rechtssatz

Überwacht der Geschäftsführer einer Dachgesellschaft Tochtergesellschaften schlecht, verletzt er seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Dachgesellschaft. Nichts anderes kann gelten, wenn der Geschäftsführer der Dachgesellschaft auch Geschäftsführer der übrigen Konzerngesellschaft ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 700/88
    Entscheidungstext OGH 23.11.1988 7 Ob 700/88
    Veröff: SZ 61/260 = WBl 1989,374 = ecolex 1990,90
  • 6 Ob 209/20h
    Entscheidungstext OGH 25.11.2020 6 Ob 209/20h
    Vgl; Beisatz: Im Konzern ist eine gewisse „Konzernleitungspflicht“ des Vorstands der Muttergesellschaft anzuerkennen. Die Organe der Muttergesellschaft leiten nicht nur die Muttergesellschaft; vielmehr erfasst die Leitungstätigkeit auch die Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Frage, wie genau diese Konzernleitung auszusehen hat, besteht allerdings ein gewisses Ermessen im Sinne der Business Judgement Rule. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059544

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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