RS OGH 1988/11/23 7Ob35/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1988
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Rechtssatz

Offenbar unbillig ist nur das, was für jeden anständigen Menschen auf den ersten Blick einen Verstoß gegen die guten Sitten bedeutet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0080618

Dokumentnummer

JJR_19881123_OGH0002_0070OB00035_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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