RS OGH 2021/6/22 8Ob673/88, 10Ob1522/96, 2Ob117/10k, 5Ob63/18b, 1Ob98/21z

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Veröffentlicht am 24.11.1988
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Rechtssatz

Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist eine auf Vertragsauflösung gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die unmittelbare rechtsgestaltende Wirkungen hat. Es handelt sich dabei um eine nicht feststellungsfähige Rechtshandlung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Rechtsnatur, Aufkündigung, Lösung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028586

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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